Jane Fairley - Allgemeine Geschäftsbedingungen

(der Firma Jane Fairley - Bestattungshaus am Schaalsee, im folgenden Fairley genannt)
Nachstehende Geschäftsbedingungen finden Anwendung sowohl für die Fairley erteilten Bestattungsaufträge als auch mit Fairley abgeschlossene Bestattungsvorsorgeverträge.
Fairley sichert grundsätzlich ordnungsgemäße und pietätvolle Ausführung der konkreten, beauftragten Leistungen zu. Eine Haftung wird entsprechend den jeweils gesetzlichen Vorschriften übernommen.
Der Vertrag mit Fairley kommt wie folgt zustande:
Nachdem Sie Sich Ihre individuelle Bestattung zusammengestellt haben, erhalten Sie von uns Ihr persönliches Angebot samt und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt. - Bitte prüfen Sie nochmals die getroffene Auswahl und persönlichen Daten. Die getroffene Auswahl können Sie bis zur verbindlichen Buchung telefonisch, persönlich oder elektronische abändern.
Durch telefonische, persönliche oder elektronische Bestätigung des Angebots bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen haben, diese dem Vertrag zugrunde liegen, und Sie nehmen das Angebot zur Beauftragung der Bestattung verbindlich an.
In unserer Bestätigungs-Email erhalten Sie nochmals das beauftragte Angebot, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung übermittelt. Wir speichern diese E-Mail, darüber hinaus jedoch keine weitere Vertragsdokumentation.
Der Auftraggeber ist hiermit - unabhängig von seinem Rechts- oder Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen - allein aus Auftragsrecht verpflichtet, die beauftragten Leistungen an Fairley zu vergüten.
Widerrufsrecht:
Soweit die Einholung eines Angebots und die nachfolgende Beauftragung durch den Kunden über das Internet oder außerhalb unserer Geschäftsräume erfolgte, steht diesem ein Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
 
Jane Fairley
Bestattungshaus am Schaalsee
Hauptstraße 2
19246 Zarrentin
 
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, per Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Web-Site (www.bestattungshaus-schaalsee.de) herunterladen und verwenden.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per eMail) eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs zukommen lassen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Der Umfang der seitens Fairley zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem erteilten und bestätigten Auftrag. Liegt ein solcher schriftlich nicht vor, sind Leistungen nach Ortsüblichkeit geschuldet.
Werden die Bestattungskosten von öffentlichen Rechtsträgern (wie z.B. Sozialamt oder Ordnungsamt) getragen, sind seitens Fairley nur die von diesen übernommenen Lieferungen/Leistungen geschuldet.
Können Lieferungen oder Leistungen von Fairley ganz oder teilweise nicht auftragsgemäß erbracht werden, ohne dass dies seitens Fairley zu vertreten oder dieser zuzurechnen wäre und ist eine Rücksprache/abweichende Beauftragung mit dem Kunden z.B. aus Zeitgründen nicht möglich, ist Fairley berechtigt, die Lieferung/Leistung in vergleichbarer Art und Weise zu erbringen, soweit die Gesamtleistung hierdurch nur unwesentlich oder geringfügig beeinträchtigt wird. Eine solche (teilweise) Unmöglichkeit oder Leistungsanpassung berechtigt den Kunden nicht zur Minderung und stellt auch keinen entschädigungslosen Kündigungsgrund dar.
Fairley ist berechtigt, einzelne Leistungsbestandteile durch von ihr beauftragte Dritte auf eigene Kosten durchführen zu lassen; für diese haftet Fairley wie für eigene Leistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fremdleistungen Trauerredner und Live-Musik, von Fairley ausschließlich auf Namen und Rechnung des Kunden vermittelt werden können. Das Vertragsverhältnis kommt mit dem jeweiligen Dienstleister direkt zustande, der seine Leistung direkt an den Auftraggeber in Rechnung stellen wird. Für diese Leistungen übernimmt Fairley keine Haftung.
Der Auftraggeber wird ferner darauf hingewiesen, dass Beisetzungsstätten regelmäßig ausschließlich von hoheitlichen Trägern erworben werden können; für diese wird seitens Fairley keinerlei Haftung übernommen. Fairley kann deren Erwerb lediglich vermitteln. Der auf der Web&#ß45;Site und im Angebot aufgeführte Preis sind lediglich voraussichtliche Preise, auf die Fairley keinen Einfluss hat. Sie sollen dem Auftraggeber lediglich als Orientierungshilfe dienen. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Leistungszeitpunkt jeweils gültige Gebührensatzung des jeweiligen Friedhofträgers.
Fairley ist ferner berechtigt, die Forderungen aus erteilten Aufträgen an einen Finanzdienstleister (Factoringgesellschaft) zum Einzug abzutreten; dem Kunden entstehen hierdurch keine Mehrkosten. Eine solche Abtretung wird dem Kunden offen gelegt; Zahlungen an den bezeichneten Finanzdienstleister haben gegenüber Fairley schuldbefreiende Wirkung.
Soweit Zahlungen Dritter (wie z.B. Versicherungsunternehmen) an Fairley erfolgen, können diese nur dann schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber haben, wenn die Zahlung des Dritten vorbehaltlos zur Deckung der Bestattungskosten erfolgt und keine sonstigen Rechte Dritter an dem Auszahlungsbetrag bestehen.
Sofern Zahlungen Dritter über die Höhe der Bestattungskostenrechnung hinaus erfolgen, kann Fairley den überschießenden Betrag ausschließlich an den Berechtigten erstatten. Bestehen Zweifel über die Person des/der Berechtigten, ist Fairley berechtigt, den auszukehrenden Betrag bei der amtlichen Hinterlegungsstelle (gem. §§ 372 ff BGB) zu hinterlegen.
Nur für Bestattungsaufträge (nicht: Bestattungsvorsorgeverträge) gilt: Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, welchen Fairley nicht zu vertreten hat, ist diese berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen sowie einen pauschalen Schadensersatz auf die noch nicht erbrachten, infolge der Kündigung nicht mehr zu erbringenden, Bestattereigenleistungen (d.h. ohne Fremd- und Drittkosten) i.H.v. 15% zu beanspruchen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandtschaftsgrad u.ä.) sowie die Daten des Verstorbenen einschließlich der Einzelheiten der Beisetzung werden von Fairley gespeichert zum Zwecke der Auftragsabwicklung.
Die Daten des Auftraggebers werden im Falle der Abtretung der Forderung (s.o. Ziff.9) an den Zessionar weitergegeben. Fairley versichert, dass die persönlichen Daten ausschließlich unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes genutzt werden und nur für die Dauer der Auftragsabwicklung bzw. im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung u.a. gespeichert und nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen gelöscht werden. Der Auftraggeber ist berechtigt einer Speicherung der Daten zu widersprechen und deren Löschung zu beanspruchen.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die betroffene Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, welche dem Willen der Parteien am nächsten kommt, hilfsweise durch das Gesetz.

Stand: 29.05.2021